1.       Allgemeines:  Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls mit der Fa. Weninger nicht anders vereinbart, für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Verkäufe. Abweichende oder mündliche Abmachungen haben erst dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von der Fa. Weninger bestätigt sind. Aus Schreibfehlern und sonstigen Irrtümern können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Farben, Preis, Leistungen und ähnliche Spezifikationen sind nur annähernd, sie sind der Fa. Weninger nur dann verbindlich, wenn sie bei Kaufabschluss schriftlich zur Bedingung der Bestellung gemacht wurden. Die allgemeinen Geschäftbedingungen von der Fa. Weninger gelten auch dann, wenn der Käufer eigene, abweichende Bedingungen mitteilt, ohne dass hiergegen ein ausdrücklicher Widerspruch seitens der Fa. Weninger erfolgt. Aufträge werden für die Fa. Weninger erst durch schriftliche Annahme verbindlich, die Fa. Weninger ist jedoch trotz Annahme des Auftrages berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass der Käufer die vereinbarten Zahlungsziele nicht einhalten kann.


2.       Verpackung:  Die Verpackung erfolgt von der Fa. Weninger mit aller gebotener Sorgfalt. Sonderwünsche gehen  zu Lasten des Käufers. 


3.       Versand:  Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers ab Auslieferungslager. Für beschädigte oder verlorene Güter ist die Fa. Weninger nicht ersatzpflichtig. Etwaige Versandvorschriften werden beachtet. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers.


4.       Eigentumsvorbehalt:  Die Ware bleibt bis zur vollständige Bezahlung sämtlicher, bei  Lieferung zustehenden oder künftig entstehenden   Forderungen das Eigentum der Fa. Weninger. Durch Verarbeitung der Ware mit anderen, dem Käufer gehörenden Waren, erwirbt der Käufer nicht das Eigentumsrecht an der neuen Sache, vielmehr wird die Verarbeitung durch den Käufer für die Fa. Weninger vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer gehörenden oder unter einfachem Eigentumsvorbehalt gekauften Waren erwirbt die Fa. Weninger das allgemeine Eigentum am Verarbeitungsprodukt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, gleichfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware verarbeitet, erwirbt die Fa. Weninger das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Waren. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit die ihm gegen seine Abnehmer künftig entstehenden Kaufpreisforderungen an die Fa. Weninger ab und er verpflichtet sich, alle Fakturen über die Vorbehaltsware mit einem Zessionsvermerk zu versehen, aus dem sich einwandfrei ergibt, dass Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Fa. Weninger erfolgen können. Der Käufer verpflichtet sich, der Fa. Weninger allfällig Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich mitzuteilen.


5.       Lieferfristen:  Die angegebenen Lieferfristen  sind unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Sie beginnen erst nach Klärung aller  technischen  und kaufmännischen Lieferbelange. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Fa. Weninger auch zur Teillieferung berechtigt. Unvorhersehbare Hindernisse irgendwelcher Art und Fälle höherer Gewalt berechtigen die Fa. Weninger, die Lieferfristen angemessen hinauszuschieben  oder überhaupt von der Lieferung zurückzutreten. Rücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist nur möglich, wenn der Fa. Weninger erfolglos eine angemessene Nachfrist gestellt wurde. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter, unterbliebener oder nur teilweiser Lieferung sind ausgeschlossen.


6.       Preise:  Alle von der Fa. Weninger genannten Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Wenn nicht anders vereinbart, werden diejenigen Preise verrechnet, welche am Tag der Lieferung Gültigkeit haben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer  wird gesondert verrechnet. Montage und Einregulierung, Inbetriebnahme bez. Kosten für Rücknahme genormter Lademittel sind nicht eingeschlossen.


7.       Zahlung:  Bei Erstgeschäften wird grundsätzlich nur gegen Kassazahlung geliefert. Der gesamte Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum fällig. Die Fa. Weninger gewährt jedoch bis auf weiteres bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum 2 % Skonto. In Sonderfällen behält sich die Fa. Weninger vor, bei Auftragsannahme eine dem Umfang des Auftrages entsprechende Anzahlung zu verlangen. Die Fa. Weninger ist berechtigt, die Annahme von Wechseln und Schecks ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


8.       Zahlungsverzug:   Bei Überschreiten des Zahlungszieles verrechnet die Fa. Weninger Verzugszinsen, die um 2 % über dem jeweils gültigen Kontokorrentzinssatz  liegen zuzüglich Mehrwertsteuer. Darüber hinaus begehrt die Fa. Weninger diejenigen Kosten, welche ihr aus Mahnung, außergerichtlicher Eintreibung ihrer Forderung, Anmeldung oder Beteiligung im Konkurs-, Ausgleichs-, oder Zwangsausgleichsverfahren auflaufen.


9.       Gewährleistung:  Gewährleistungsansprüche sind sofort nach deren Feststellung spätestens aber 8 Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers werden darauf eingeschränkt, dass sich die Fa. Weninger von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie innerhalb Monatsfrist ab Verständigung durch die Fa. Weninger befreien können. Der Gewährleistungsanspruch erlischt spätestens einen Monat nach dessen Ablehnung durch die Fa. Weninger. Alle weiteren Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden und Arbeitskosten, sind generell ausgeschlossen.


10.     Warenretouren:   Der Käufer hat keinen Anspruch auf Rückgabe der von der Fa. Weninger ordnungsgemäß gelieferten Ware. Eine Rückgabe ist nur bei originalverpackter Ware nach vorheriger Zustimmung durch die Fa. Weninger möglich und muss franko Auslieferungslager erfolgen. Bei einer Rücknahme wird eine Manipulationsgebühr in der Höhe von 10 % des Nettowarenwertes, mindestes jedoch EUR 15,- verrechnet. Sonderanfertigungen bzw. in Verwendung gewesene Materialien können nicht zurückgenommen werden.


11.     Datenschutz:   Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das gesamte Rechnungswesen von der Fa. Weninger automationsunterstützt geführt wird. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. 10. 1978, BGBI. 565 (Datenschutzgesetz), erklärt sich der Kunde gem. den §§ 17 und 18 dieses Gesetzes ausdrücklich mit der Speicherung und Verarbeitung des aus der Geschäftsverbindung zwischen Kunden und der Fa. Weninger notwendigen Daten, sowie Übermittlung dieser Daten, sofern sie weder das Privat- noch Familienleben des Kunden betreffen, an Dritte einverstanden.


12.     Erfüllungsort, Gerichtsstand:   Erfüllungsort für die Zahlung sowie Lieferung ist der Sitz der Fa. Weninger  4890 Weißenkirchen im Attergau, Haitigen 4 - 5. Im Falle von Streitigkeiten ist für beide Teile der Gerichtstand Frankenmarkt, Oberösterreich, verbindlich. Anzuwenden ist immer österreichisches Recht.